Ohne Handgepäckpannen an die Algarve!
Vera Henkel 5. September 2012
Wer einen Flug mit Aufenthalt in einer unserer schönen Ferienvillen gebucht hat, sollte vorher genau planen, was er in den Koffer packt und was ins Handgepäck. Dafür gibt es nämlich genaue Bestimmungen, und auch wenn mir die inzwischen völlig klar sind, schadet es sicher nicht, sie Ihnen hier nochmal aufzuzeigen.
Für die Größe und das Gewicht des Handgepäcks gibt es Richtlinien, die zwischen den Fluggesellschaften variieren. Als Anhaltspunkte für eine größere Tasche gelten diese Maße: 25x45x56 cm bzw. 20x40x55 cm, und sie sollte nicht gerade steinschwer sein. Die Billigflieger sind da allerdings penibler. Bei RyanAir beispielsweise darf der Trolly oder die Tasche 55x40x20 cm nicht überschreiten, und das Gewicht ist ganz klar auf 10 kg beschränkt.
Als Handgepäck zählen: Handttaschen, Rucksäcke, Reisetaschen, Computer, ein Mantel oder eine Decke, Fotoapparat, Fernglas, Babytragen, zusammengeklappte Buggys und Gehhilfen.
Rucksack und Reisetasche und Computer und Handtasche als Handgepäck geht zwar, ist aber eine ziemliche Schlepperei, und die Gefahr, daß ein Teil dabei verloren, vergessen oder geklaut wird ist ungleich größer, als wenn Sie sich einfach nur auf das nötigste beschränken. Bei Ryanair wiederum ist wirklich nur ein Teil erlaubt, also entweder Handtasche oder Computer, höchstens noch Handtasche in Computertasche gestopft, da sollten Sie aber vorher ausprobieren, ob es paßt.
Daß man Waffen nicht mit in den Urlaub nehmen sollte, versteht sich von selbst. Erlaubt im Handgepäck sind allerdings auch keine Spielzeugwaffen, Pfeffersprays oder Messer mit einer Klinge, die länger als 6 cm ist (besser nicht ausprobieren, ich habe schon ein Vater-Andenken-Taschenmesser mit kürzerer Klinge abgeben müssen!). Feuerzeuge und Streichhölzer sind ebenfalls verboten.
Und dann die Sache mit den Flüssigkeiten: erlaubt sind gerade einmal 100ml – Fläschchen, und die müssen dann in wiederverschließbaren (gilt nicht: Gummiband!) durchsichtigen Plastikbeuteln aufbewahrt sein, die alles in allem nicht mehr als 1 l fassen dürfen. Nun können Sie sich natürlich, um Geld zu sparen, zehn 100ml Fläschchen mit Cola befüllen – gedacht ist diese Regelung aber eher für Hustensaft, Parfums oder Deos, auf die man während des Fluges nicht meint, verzichten zu können oder Cremes und Salben, die man unbedingt braucht.
Eine Volumenausnahme bilden unbedingt benötigte Medikamente (Attest bereithalten!) und Babynahrung (Baby vorzeigen).
GUTEN FLUG!
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